1. Überlassungsvertrag, Nutzer:innen und berechtigte Fahrer:innen

Der Überlassungsvertrag auf Basis dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen kommt über die Reservierungssoftware ecos care zustande, alternativ und nur in Ausnahmefällen (Reservierungstool ist noch nicht in Gebrauch oder vorübergehend defekt o.ä.) durch Bestellung per Mail an fuhrpark@berlinerhc.de, welche dann vom BHC schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt werden muss.

Hinweis: Berechtige Fahrer:innen sind die Personen, die von der BHC-Geschäftsstelle im Fuhrparkmanagement-System registriert sind und somit Zugang zum Schlüsseltresor und der ecos App haben. Als Nutzer:innen werden die Personen bezeichnet, die berechtige:r Fahrer:innen sind und ein Fahrzeug reserviert/entliehen haben.

Eine Reservierung vornehmen können ausschließlich berechtigte Fahrer:innen – also Personen, die von der BHC- Geschäftsstelle geprüft, bestätigt und im Fuhrparkmanagement System angelegt sind. Bei Entleihe können Nutzer:innen das überlassene Fahrzeug auch einer anderen fahrberechtigten Person (von BHC-Geschäftsstelle geprüft, bestätigt und im System registriert) übergeben. In diesem Falle erklären die Nutzer:innen, dass sie sämtliche von ihnen abgegebenen Erklärungen, insbesondere hinsichtlich der Übernahme seiner Verpflichtungen aus dem Überlasssungsvertrag, auch in Vollmacht für die berechtigten Fahrer:innen abgeben, so dass sämtliche Erklärungen auch für und gegen den bzw. die berechtigten Fahrer:innen wirken. Diese Wahl hat der Nutzer bzw. die Nutzerin sorgfältig zu treffen und insbesondere darauf zu achten, dass der bzw. die berechtigte:r Fahrer:in bei Überlassen des Fahrzeugs im Besitz der für den jeweiligen PKW erforderlichen Fahrerlaubnis ist und auch die sonstigen nach der Fahrerlaubnis erteilten Auflagen einhält.

Vorbehaltlich dieser Regelung ist der Nutzer bzw. die Nutzerin im Übrigen nicht berechtigt, das ihr oder ihr überlassene Fahrzeug entgeltlich oder leihweise einer dritten Person zu überlassen, auch nicht zur kurzfristigen Nutzung.

2. Allgemeines

Der Berliner Hockey-Club e.V. (BHC) ist einer der erfolgreichsten deutschen Hockey-Vereine. Die Damen- und Herrenmannschaften sind seit vielen Jahren in den höchsten deutschen Spielklassen vertreten und haben Europapokalsiege und Deutsche Meisterschaften errungen.

Durch den Gebrauch der drei 9-Sitzer Busse (Mercedes Vito Tourer PRO 114 CDI) wird die uneingeschränkte Mobilität unserer Bundesligateams sichergestellt und zeitgleich ihre Reisekosten reduziert. Darüber hinaus sollen die Busse einen Mehrwert für den Gesamtverein bieten. Bei freier Verfügbarkeit werden den Jugendteams und alle anderen Teams die Fahrzeuge für Auswärtsfahrten, Turniere, Punktspiele o.ä. gegen einen Kostenbeitrag überlassen. Der Gebrauch der Fahrzeuge dient ausschließlich dem gemeinnützigen Zwecke des Sportes.

Die Vertragsparteien sind im Auftrag des Berliner Hockey-Clubs e.V. zum einen die BHC Berliner Hockey Club Marketing GmbH als Fahrzeughalter und der jeweilige Nutzer bzw. die jeweilige Nutzerin.

Die Fahrzeuge sind ausschließlich innerhalb Deutschlands und in der Regel für Fahrten von bis zu 300 km einfacher Wegstrecke zu nutzen. Längere Entfernungen sind bevorzugt mit der Deutschen Bahn zurückzulegen.

Die Nutzer:innen sind verpflichtet:

  • ohne jegliche Alkohol- (0,0 Promille!) und/oder Drogenbeeinflussung zu fahren.
  • das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank und in einem sauberen (!) Zustand zurückzugeben.
  • bei Schlüsselrückgabe den aktuellen km-Stand anzugeben und mögliche Schäden, Verschmutzung oder andere Besonderheiten anzugeben. Dies geschieht direkt über das System am Schlüsseltresor.
  • das Fahrzeug pünktlich gemäß Überlassungsvertrag sowie sämtliche ausgehändigte Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugdokumente unaufgefordert zurückzugeben.

3. Registrierung als Nutzer:in

Eine Registrierungsanfrage als berechtigte:r Fahrer:in des BHC Fuhrparks erfolgt über das Kontaktformular auf der BHC-Homepage in der Rubrik Fuhrpark.

Pro Team sollten sich mindestens 6 Personen als berechtigte Fahrer:innen registrieren lassen, so dass pro Fahrt und Fahrzeug immer 2 berechtigte Fahrer:innen sichergestellt sind. Eine Abstimmung untereinander ist sinnvoll und wünschenswert.

Ist die Registrierungsanfrage positiv geprüft, erhält der- bzw. diejenige eine Bestätigungsmail inkl. Zugangsdaten zur ecos App und einem temporären Zugangscode zum Schlüsseltresor. Der bzw. die Nutzer:in verpflichtet sich, diesen bei Erstnutzung des Schlüsseltresors abzuändern und – in seinem/ihrem Interesse (siehe Haftung) und das des gesamten Vereins – diesen Code in keinem Fall an Dritte weiterzugeben.

4. Reservierung eines Fahrzeuges

Erfolgreich registrierte Fahrer:innen (siehe oben) können die Reservierung eines Fahrzeuges selbstständig über die ecos App vornehmen.

Pro Person kann nur ein Fahrzeug reserviert werden. Hier ist die Angabe der 2. fahrberechtigten Person, Ziel und Anlass der Entleihe sowie die Zustimmung der Nutzungsbedingungen Voraussetzung für die Reservierung des Fahrzeugs.

Die Fahrzeuge des BHC Fuhrparks dienen in erster Linie der verbesserten Mobilität der Bundesligateams in Hockey und Lacrosse, sollen aber allen Hobby- und Jugendteam Auswärtsfahrten zu Punktspielen, Endrunden und Turnieren erleichtern.

Dementsprechend ergibt sich hinsichtlich der Fahrzeugvergabe folgende Priorisierung:

  1. Bundesligateams Hockey
  2. Bundesligateam Lacrosse
  3. Punktspiele der 2. Mannschaften Tennis, Lacrosse und Hockey
  4. Endrunden und Turniere der Jugendteams Hockey und Lacrosse

Sollte es zu Überschneidungen bei der Reservierung kommen, liegt die finale Entscheidung über die Vergabe des Fahrzeuges bzw. der Fahrzeuge in der BHC-Geschäftsstelle.

Der Fairness halber sind Fahrzeuge erst dann zu reservieren, sobald Spieltermine feststehen bzw. die BHC-Teilnahme z.B. an einer Endrunde durch vorherigen Spielerfolg gesichert ist.

5. Stornierung einer Reservierung

Eine Stornierung ist durch sorgfältige Planung möglichst zu vermeiden, aber nicht immer zu verhindern.

Fällt ein Turnier oder Spiel unerwartet aus oder die Zugfahrt mit der DB ist doch die angenehmere Form der An-/Abreise, ist die Reservierung des Fahrzeuges unmittelbar über die ecos App zu stornieren.

Es fallen keine Gebühren an, sofern die Stornierung mindestens 14 Tage vor dem Entleihdatum erfolgt. Danach fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Kostenbeitrages an.

6. Kostenbeitrag und Zahlungsbedingungen

Die Bundesligateams Hockey und Lacrosse sowie die 1. Teams der Tennisabteilung müssen für den BHC-Fuhrpark keinen Kostenbeitrag und keine Kraftstoffkosten zahlen, dieselbe Regelung gilt für die 2. Teams in der Sparte Hockey.

Der Kostenbeitrag für alle anderen Nutzer:innen, also alle Ausleihen, die nicht von den oben genannten Teams für (Auswärts-) Fahrten getätigt werden, ergibt sich aus folgender Preisliste:

Wochenende (Fr., Sa., So.)               220 € zzgl. Kraftstoffkosten

+ jeder zusätzliche Tag                         65 € zzgl. Kraftstoffkosten

Einzeltag                                               110 € zzgl. Kraftstoffkosten

Der Kostenbeitrag ist innerhalb von 24 Stunden nach Reservierung in der App zu zahlen an die BHC Berliner Hockey Club Marketing GmbH.

ausschließlich per PayPal an: fuhrpark@berlinerhc.de

mit der Angabe von: Vorname, Name, Ziel und Anlass Entleihe vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ

Ist die Zahlung nicht fristgerecht eingegangen, behält sich die BHC-Geschäftsstelle vor, die Fahrzeugschlüssel nicht freizugeben. Sollte es einen triftigen und wichtigen Grund geben z.B. eine sehr kurzfristige Ausleihe, so dass die Zahlung nicht rechtzeitig eintreffen kann, ist dies mitzuteilen per Mail an fuhrpark@berlinerhc.de, bitte vollständigen Namen Datum und Anlass der Entleihe angeben.

7. Bearbeitungspauschaule

Der Fahrzeughalter behält sich vor, eine zusätzliche Bearbeitungspauschale zu erheben, falls das Fahrzeug

  • nicht vollgetankt oder
  • verschmutzt bzw. vermüllt oder
  • beschädigt

zurückgegeben wird.

Die jeweilige Bearbeitungsgebühr entspricht im Falle 1) und 2) den tatsächlich anfallenden Kosten von Tankfüllung und/oder Reinigung plus jeweils 75 € Verwaltungsaufwand.

Bei einem entstandenen Schaden, der mit Abgabe des Fahrzeuges nicht angegeben wurde, können die Kosten bis zur Selbstbeteiligung von 500 € gemäß (siehe 9. Schäden am Fahrzeug) reichen.

8. Ordnungswidrigkeiten

Für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften oder sonstige gesetzliche Bestimmungen, die durch das BHC-Fahrzeug während der Überlassungsdauer begangen wurden, haftet der Nutzer bzw. die Nutzerin dem Fahrzeughalter (BHC Berliner Hockey Club Marketing GmbH) unbeschränkt, gleich ob er/sie selbst diese verursacht hat oder der/die andere berechtigte Fahrer:in oder eine sonstige dritte Person, der der/die Nutzer:in das Fahrzeug überlässt. Der/die Nutzer:in stellt die BHC Berliner Hockey Club Marketing GmbH sowie den Berliner Hockey-Club e.V. von sämtlichen diesbezüglichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße erheben.

Hierzu zählen u.a. auch Abschleppkosten sowie Strafzettel jeglicher Art. Sollte ein Verstoß vorkommen, ist der BHC unmittelbar darüber zu informieren – am besten bei Schlüsselrückgabe am Touch-Display des Schlüsseltresors, alternativ per Mail an fuhrpark@berlinerhc.de. Die Gebühren sind per PayPal zu überweisen an fuhrpark@berlinerhc.de.

9. Schäden am Fahrzeug

Treten am Fahrzeug Betriebsstörungen oder sonstige technische Störungen auf, hat der Nutzer / die Nutzerin den BHC unverzüglich zu unterrichten. Die Beseitigung der Schäden darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung des BHCs in einer Fachwerkstatt des Fahrzeugfabrikats vorgenommen werden.

Schäden durch Unfall

Ein Unfallschaden im Sinne dieser Bestimmungen ist jedes Ereignis im öffentlichen und privaten Straßenverkehr, das mit dessen Gefahren im ursächlichen Zusammenhang steht und einen Sachschaden am Fahrzeug zur Folge hat, ob an dem Unfall ein:e andere:r Verkehrsteilnehmer:in beteiligt ist oder nicht.

Bei jedem Unfallschaden ist der Nutzer /die Nutzerin verpflichtet:

  • sofort die Polizei zu verständigen und an der Unfallstelle zu verbleiben, bis zum Eintreffen der benachrichtigten Polizei,
  • Namen und Anschriften aller beteiligten Personen, Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Versicherungen der Beteiligten, sowie Namen und Anschriften aller Zeugen festzuhalten und
  • einen vollständigen Schadenbericht (Schilderung des Unfallortes einschließlich Skizze, der Unfallzeit sowie des Unfallherganges) nach Rückgabe des Fahrzeugs zu erstellen und der BHC-Geschäftsstelle zu übergeben.
  • den BHC sofort per E-Mail von einem Unfall zu berichten.
  • bei Rückgabe des Fahrzeuges ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden dem BHC anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten. Das geschieht situationsbedingt persönlich, telefonisch oder per Mail.

Der Nutzer/ die Nutzerin ist nicht berechtigt, mündlich oder schriftlich ein Schuldanerkenntnis zu erteilen oder durch sonstige Äußerungen, Zugeständnisse oder gar Zahlungen einer Regulierung des Schadensfalles durch die für das Fahrzeug abgeschlossene Haftpflichtversicherung vorzugreifen.

Selbstbeteiligung: Der Nutzer bzw. die Nutzerin haftet bei jedem Schaden am Fahrzeug mit der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €.

10. Haftung des Fahrzeughalters (BHC Berliner Hockey Club Marketing GmbH)

Schadensersatzansprüche der Nutzer:innen gegenüber dem BHC aus dem Überlassungsvertrag sind ausgeschlossen, es sei denn der Anspruch hat eine Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einer wesentlichen Vertragspflicht zum Inhalt, oder es sei denn, der Schaden beruht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des BHCs.  Diese Regelung gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

Der Nutzer bzw. die Nutzerin entbindet die BHC Berliner Hockey Club Marketing GmbH und den Berliner Hockey-Club e.V. ausdrücklich von jeglicher Haftung für Schäden oder Verluste an bzw. von Gegenständen, die mit dem Fahrzeug befördert oder in diesem zurückgelassen wurden.

11. Datenschutz

Im Rahmen der Fahrzeugüberlassung ist der BHC berechtigt die personenbezogenen Daten der Nutzer:innen zu erheben und zu verarbeiten, um:

  • die Buchung, den Überlassungsvertrag und die Zahlung zu verwalten, sowie bei berechtigtem Interesse die Bonität zum Zwecke der Verminderung des Risikos von Zahlungsausfällen zu prüfen,
  • Ordnungswidrigkeiten zu bearbeiten, die mit dem überlassenen Fahrzeug während der Überlassungsdauer begangen wurden.

Der BHC speichert personenbezogene Daten nur solange dies zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich ist. Empfänger der erhobenen personenbezogenen Daten ist neben dem Berliner Hockey-Club e.V. bei Bedarf die BHC Berliner Hockey Club Marketing GmbH, die als Leasingnehmerin für den BHC-Fuhrpark fungiert.

Zusätzlich besteht ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten.

12. Schlussbestimmung

Der BHC ist berechtigt, Rechte aus dem Überlassungsvertrag sowie das Eigentum am Fahrzeug selbst – auch sicherungshalber – an Dritte wie z.B. die BHC Berliner Hockey Club GmbH abzutreten, bzw. zu übertragen.

Sollte eine Bestimmung des Überlassungsvertrages oder dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt bleiben.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Berlin.