Tennisplatz- und Spielordnung (Stand: Mai 2020)
Corona-Variante

1)    Nutzungsrecht

Die Nutzung der Tennisanlage des Berliner Hockey-Club e.V. ist ausschließlich folgenden Personengruppen gestattet:

a) Aktiven Tennismitgliedern des BHC, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben. Diese Mitglieder werden im Buchungssystem als Mitglieder freigeschaltet. Jugendliche und Erwachsene sind gleichgestellte Mitglieder, sie haben die gleichen Rechte und Pflichten.

b) Gästen, die eine Gastkarte erworben haben ist die Platznutzung nur gemeinsam mit einem Clubmitglied lt. Buchstabe a) gestattet.
Für einen Gast stehen maximal 5 Gastkarten pro Saison zu Verfügung. Besteht der Wunsch nach mehr Spielstunden so ist ein Eintritt in den Verein notwendig.

c) Passiven Mitgliedern aller Abteilungen, unter Verwendung einer Gastkarte. Auch passiven Mitgliedern stehen nur maximal 5 Gastkarten pro Saison zur Verfügung.

2)    Gastkarten
Gastkarten können in der Geschäftsstelle, oder per Email info@berlinerhc.de für 10 Euro erworben werden. Gastkarten gelten für 1 Spielstunde. Die Gastkarte ist personengebunden und virtuell. Sie kann zur einmaligen Buchung bei Book&Play eingesetzt werden.
Gastkarten haben eine Gültigkeit von 3 Tagen nach dem Kaufdatum.

3)    Platzbelegung
Die Platzbelegung wird online über das Buchungssystem Book&Play geregelt. Alle aktiven Tennismitglieder haben einen persönlichen Online-Zugang, mit dem sie die Plätze buchen können.
Bei der Buchung muss ein Mitspieler angegeben werden.
Jedes Mitglied darf maximal 3 offene Buchungen haben, Buchungen können bis zu drei Tagen im Voraus eingetragen werden.

4)    Platzreservierung /Training
Platz 5/6 ist außerhalb der Schulferien und unter der Woche vorrangig fürs Training reserviert. Am Wochenende ist Training nur mit Genehmigung durch den Tenniswart oder die Geschäftsleitung erlaubt. Die Belegung anderer Plätze für Training bedarf einer Genehmigung durch den Tenniswart oder der Geschäftsleitung.
Tennistraining ist nur mit Vereinsmitgliedern gestattet (Ausnahmen müssen durch den Vorstand oder Tenniswart genehmigt werden)

 

5)    Platznutzung

Um Begegnungen zu reduzieren müssen die Startzeiten während der Corona-Zeit wie folgt einteilen:

Platz 1 –  XX:15 Uhr
Platz 2 – XX:30 Uhr
Platz 3 – XX:00 Uhr
Platz 4 – XX:45 Uhr
Platz 5 – XX:30 Uhr
Platz 6 – XX:00 Uhr

Um einen ungestörten Spielbetrieb zu gewährleisten, ist Nichtspielern das Betreten der Tennisplätze untersagt.

Das Betreten der Plätze ist nur mit geeignetem Schuhwerk (keine Hockeyturnschuhe oder Laufschuhe) gestattet.

Für das Training und den Spielbetrieb ist handelsübliche Tenniskleidung vorgeschrieben.

Die Spiele sind so rechtzeitig zu beenden, dass den nachfolgenden Spielern der Platz im best­möglichen Zustand übergeben werden kann; d.h. evtl. Löcher sind zu verschließen, der Platz muss abgezogen werden, die Linien sind zu fegen und am Anfang der Spielzeit muss der Platz genügend gewässert werden.

Die Nutzungsdauer für einen belegten Platz beträgt 55 Minuten. Die restlichen fünf Minuten dienen der Platzpflege.

Bei einer Nutzung von mehr als einer Stunde ist jeweils nach 55 Minuten eine Platzpflege durchzuführen (Abziehen und Wässern)

Der Platzwart, der Vorstand, die Geschäftsführung und die Mitglieder sind berechtigt, die Einhaltung der vorgenannten Regelungen zu überwachen und die Spieler auf Verstöße aufmerksam zu machen. Bei Wiederholungen muss mit dem Entzug des Namensschildes gerechnet werden (Meldung an den Vorstand).

 

Der Tennis-Vorstand