Tennisplatz- und Spielordnung (Stand: April 2023)

1)    Nutzungsrecht

Die Nutzung der Tennisanlage des Berliner Hockey-Club e.V. ist ausschließlich folgenden Personengruppen gestattet:

a) Aktiven Tennismitgliedern des BHC, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben. Diese Mitglieder werden im Buchungssystem als Mitglieder freigeschaltet. Jugendliche und Erwachsene sind gleichgestellte Mitglieder, sie haben die gleichen Rechte und Pflichten.

b) Gästen, die eine Gastkarte erworben haben, ist die Platznutzung nur gemeinsam mit einem Clubmitglied lt. Buchstabe a) gestattet.
Für einen Gast stehen maximal 5 Gastkarten pro Saison (Sommer / Winter) zu Verfügung. Besteht der Wunsch nach mehr Spielstunden so ist ein Eintritt in den Verein notwendig. Der ist nur hier online möglich.

c) Passiven Mitgliedern anderer Abteilungen (Hockey / Lacrosse), unter Verwendung einer Gastkarte. Auch passiven Mitgliedern stehen nur maximal 5Gastkarten pro Saison zur Verfügung. Sonderregelungen legt der Club-Vorstand fest.

2)    Gastkarten

Gastkarten können in der Geschäftsstelle, oder hier per E-Mail für 10 Euro erworben werden. Gastkarten gelten für 1 Spielstunde. Die Gastkarte ist personengebunden und virtuell. Sie kann zur einmaligen Buchung über BOOKANDPLAY eingesetzt werden.
Gastkarten haben eine Gültigkeit von 3 Tagen nach dem Kaufdatum.

3)    Platzbelegung

Die Platzbelegung wird online über das Buchungssystem BOOKANDPLAY geregelt. Alle aktiven Tennismitglieder haben einen persönlichen Online-Zugang, mit dem sie die Plätze buchen können.

Bei der Buchung muss ein Mitspieler angegeben werden. Jedes Mitglied darf maximal 3 offene Buchungen haben, Buchungen können für die Plätze 1 bis 3 bis zu zwei Kalendertage und die übrigen Plätze einen Kalendertag im Voraus gebucht werden.

4)    Platzreservierung /Training

Die Plätze 5 und 6 sind außerhalb der Schulferien und unter der Woche vorrangig fürs Training reserviert. Am Wochenende ist privates Training nur mit Genehmigung durch den Sportwart Tennis erlaubt.

Die Belegung anderer Plätze für Training bedarf einer Genehmigung durch den Sportwart Tennis.

Training für Vereins-Mitglieder bietet künftig auf unseren Plätzen die Tennisschule Zehlendorf an. Wer privat Training buchen möchte, kann dies nur hier unmittelbar über die Tennisschule Zehlendorf tun.

Das Spielen mit einem nicht autorisierten Trainer des Clubs ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Eltern, die mit ihren Kindern trainieren. Dadurch darf das Spiel oder Training auf nebenliegenden Plätzen jedoch nicht gestört werden. Über weitere Ausnahmen entscheidet die Clubleitung in Abstimmung mit den Sportwarten Tennis.

Für das Training und den Spielbetrieb ist handelsübliche Tenniskleidung vorgeschrieben.

5)    Platznutzung

Die Plätze können stundenweise jeweils zur vollen Stunde gebucht werden. Um einen ungestörten Spielbetrieb zu gewährleisten, ist Nichtspielern das Betreten der Tennisplätze grundsätzlich untersagt.

Das Betreten der Plätze ist nur mit geeignetem Schuhwerk (keine Hockeyturnschuhe oder Laufschuhe) gestattet.

Am Anfang der Spielzeit muss der Platz genügend gewässert werden. Die Spiele sind so rechtzeitig zu beenden, dass den nachfolgenden Spielern der Platz im bestmöglichen Zustand übergeben werden kann; d.h. evtl. Löcher sind zu verschließen, der Platz muss abgezogen werden, die Linien sind zu fegen.

Die Nutzungsdauer für einen belegten Platz beträgt deshalb 55 Minuten. Die restlichen fünf Minuten dienen der Platzpflege.

Bei einer Nutzung von mehr als einer Stunde ist nach 55 Minuten eine Platzpflege durchzuführen (Abziehen und Wässern), es sei denn die Wetterlage erfordert keine Platzpflege.

6)    Weitere Regelungen / Hinweise

Es ist auf sparsamen Energie- und Wasserverbrauch zu achten. Es sind nur die erforderlichen Lichtquellen zu aktivieren. Im Umkleidetrakt ist dafür zu sorgen, dass nach Verlassen die Energiequellen, Duschen und Wasserhähne abgestellt sind.

Von den sporttreibenden Mitgliedern wird erwartet, dass sie die Clubräume nach erfolgtem Spiel nur in sauberer Kleidung betreten.

Jegliche Haftpflicht- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Es wird dringend empfohlen, keinerlei Wertgegenstände in den Umkleideräumen zu belassen.

Festgestellte Mängel oder Schäden sind unverzüglich dem Platzwart oder der Geschäftsstelle zu melden. Schadhafte Anlagen, Geräte und dergleichen, dürfen nicht benutzt werden.

7.    Aufsicht

Der Platzwart, der Club-Vorstand, die Geschäftsführung und die Mitglieder sind berechtigt, die Einhaltung der vorgenannten Regelungen zu überwachen und die Spieler auf Verstöße aufmerksam zu machen. Bei Wiederholungen muss mit dem zumindest zeitweiligen Entzug des Spielrechts gerechnet werden (Meldung an den Club-Vorstand).

Besondere Bestimmung für die Hallennutzung

Es ist den Mitgliedern und Gästen das Tennisspielen in der Traglufthalle nur gestattet, wenn vorab die entsprechende Gebühr (Abo oder Einzelstunde) entrichtet wurde. Ein freistehender bezahlter Platz darf nur nach vorheriger Genehmigung durch den Sportwart Tennis genutzt werden. Für das Training der Tennisschule gelten besondere Vereinbarungen.

Die Plätze in der Traglufthalle sind nach Spielende abzuziehen.

Nach Verlassen oder Betreten der Halle ist dafür zu sorgen, dass die Drehtür geschlossen ist. Der/die letzte hat beim Verlassen der Halle dafür zu sorgen, dass das Licht ausgeschaltet ist.

Der Tennis-Vorstand